Kernpunkte
- 15,2 Millionen Euro, die zwischen 2013 und 2020 vom deutschen Auswärtigen Amt an Islamic Relief Deutschland gezahlt wurden, trotz eines 2009 ausdrücklich beschlossenen Ausschlusses.
- Rund 240 000 Euro, in bar transportiert, auf fünf Flugreisen, zwischen Deutschland und der Türkei, mit einem Akkreditierungsschreiben, das auf einem vom Begünstigten gelieferten Entwurf verfasst wurde.
- Der Inlandsnachrichtendienst (BfV) und der Auslandsnachrichtendienst (BND) haben beide gewarnt; das Ministerium hat sich darüber hinweggesetzt.
- Prüfbericht des Bundesrechnungshofs sechs Jahre lang als Verschlusssache eingestuft, im Februar 2026 freigegeben nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (10. September 2025), das die Berliner Anwältin Seyran Ateş erwirkt hatte.
Ein Prüfbericht des deutschen Bundesrechnungshofs, sechs Jahre lang als Verschlusssache eingestuft und nach dem langen juristischen Kampf der Anwältin Seyran Ateş veröffentlicht, dokumentiert die Nachgiebigkeit des deutschen Auswärtigen Amtes gegenüber Islamic Relief Deutschland: 15,2 Millionen Euro an Subventionen, ein in die Türkei transportierter Geldkoffer, die übergangenen Warnungen zweier Nachrichtendienste, entscheidende, aus den Archiven verschwundene Aktenstücke.
Am 22. Januar 2015 trifft in Berlin eine E-Mail bei der humanitären Abteilung des deutschen Auswärtigen Amtes (Auswärtiges Amt, AA) ein. Sie stammt von Islamic Relief Deutschland (IRD), seit zwei Jahren Empfänger von Bundeszuschüssen für Gesundheitsprojekte in Syrien. Die in Köln ansässige Organisation meldet ein „Problem“. Ihr operativer Partner, der Deutsch-Syrische Verein zur Förderung der Freiheit und Menschenrechte, kann kein Geld mehr in die Türkei überweisen: Die Banken verweigern jede Transaktion, die „Syria“ erwähnt. Die von IRD vorgeschlagene Lösung besteht darin, das Bargeld physisch, in einem Koffer, von Deutschland in die Türkei zu transportieren.
Ein Beamter des AA äußert seine Vorbehalte in einer internen E-Mail: „Meines Erachtens wäre es schwierig, ein solches Schreiben auszustellen, da wir die Möglichkeit eines Missbrauchs nicht ausschließen können.“ Sechs Tage später, am 28. Januar 2015, stellt das Ministerium dennoch ein an den deutschen Zoll gerichtetes Akkreditierungsschreiben aus. Der Text dieses Schreibens ist ein von Islamic Relief Deutschland selbst gelieferter Entwurf. Dreieinhalb Jahre später, im Juni 2018, wird der Bundesrechnungshof feststellen, dass tatsächlich rund 240 000 Euro in bar transportiert wurden, auf fünf Flugreisen zwischen 2014 und 2015. Das Ministerium hat nie nach dem Endziel dieser Gelder gefragt.
Diese Episode ist einer der hervorstechenden Punkte einer Prüfungsakte, die der Bundesrechnungshof im Dezember 2019 vorlegte. Der Prüfbericht wurde mit dem Vermerk „VS - nur für den Dienstgebrauch“ als Verschlusssache eingestuft, strikt für den internen Gebrauch. Er blieb es mehr als sechs Jahre lang. Seine Freigabe im Februar 2026 wurde infolge des am 10. September 2025 ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts erwirkt, das befand, die vom deutschen Staat jahrelang aufrechterhaltene Veröffentlichungsverweigerung beruhe auf „sachfremden Erwägungen“. Die deutsche Presse (WELT am Sonntag, Report Mainz/ARD), die Berliner Anwältin Seyran Ateş und die Expertin Sigrid Herrmann (AK Polis) haben im Mai 2026 die wichtigsten Feststellungen daraus veröffentlicht.
Ein „Nein“ von 2009, Millionen ab 2013
Im Januar 2009 schreibt die Leiterin der Arbeitsgruppe Humanitäre Hilfe des Ministeriums an ihr Team: „Wir machen nichts mit Islamic Relief! Das ist klar: keine Subventionen, keine Aufnahme in den Koordinierungsausschuss.“ Im selben Jahr legt der Jahresbericht des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg öffentlich die Verbindungen zwischen Islamic Relief Worldwide (IRW), der in Birmingham ansässigen britischen Muttergesellschaft von IRD, und dem Umfeld der Muslimbruderschaft dar. Im Juli befragt das Ministerium förmlich das deutsche Bundesministerium des Innern (BMI), um „aktualisierte und detaillierte“ Angaben zu erhalten. Die Antwort und der gesamte darauf folgende Schriftwechsel fehlen in den Archiven. Der Bundesrechnungshof wird sie nicht wiederfinden können.
2013 beginnt das Ministerium, ohne dass irgendein Dokument die Kehrtwende erhellt, Islamic Relief Deutschland für Projekte in Syrien zu finanzieren. Am 7. August desselben Jahres wird der erste Band der IRD-Akte des Ministeriums, der den Zeitraum 1994-2006 umfasste, vernichtet. Er enthielt den Schriftwechsel mit den Nachrichtendiensten. Der Bundesrechnungshof hält die Formulierung fest: „Die maßgeblichen Gründe für den Meinungswandel in der wichtigsten subventionsrechtlichen Frage bleiben in dieser Akte im Dunkeln.“
Die von der Verwaltung in einem Bearbeitungsvermerk vom 9. April 2013 vorgebrachte Rechtfertigung beruft sich auf „den guten Ruf von Islamic Relief als humanitäre NRO“. Der Bundesrechnungshof erwidert darauf, fast sieben Jahre später: „Das Ministerium ist nicht in der Lage zu erklären, auf welcher Grundlage es zu der Einschätzung gelangt ist, Islamic Relief genieße einen guten Ruf als humanitäre NRO. Im Januar 2009 hatte es im Gegenteil jede Zusammenarbeit kategorisch abgelehnt.“
Zwei übergangene Nachrichtendienste
Zwischen 2013 und 2020 zahlt das deutsche Auswärtige Amt 15,2 Millionen Euro an Islamic Relief Deutschland für fünf Projekte in Syrien. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fügt 965 040 Euro hinzu. Diese Subventionen erfolgen, während sich die Warnungen häufen.
Im Januar 2017 räumt die deutsche Regierung in Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des grünen Abgeordneten Volker Beck offiziell „enge Verbindungen“ zwischen IRD und der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD) ein, einer Organisation, die die deutschen Inlandsnachrichtendienste als die „wichtigste und zentralste Stütze der Muslim Brotherhood in Deutschland“ bezeichnen. Im Oktober 2018 warnt das Syrien-Länderreferat des Ministeriums, das AS-SYR, intern seine eigene humanitäre Abteilung. Der Vermerk zu dieser Sitzung ist unmissverständlich: Die „durch das BfV bestätigte Nähe von IRD zur Muslim Brotherhood“ rechtfertige den grundsätzlichen Ausschluss; und die Finanzierung könne, „selbst wenn sie korrekt zu humanitären Zwecken verwendet wird, zu einer unbeabsichtigten Unterstützung der karitativen Strukturen der Muslim Brotherhood in Syrien führen“. Der Bundesrechnungshof stellt fest, dass dieser Vermerk „weder in der politischen Akte noch in der Projektakte abgelegt wurde“. Er ist aus den Archiven verschwunden.
Erst im April 2019, infolge einer parlamentarischen Anfrage der liberalen Fraktion FDP, räumt der deutsche Staat ein, dass sowohl Islamic Relief Worldwide als auch Islamic Relief Deutschland „bedeutende personelle Verbindungen zur Muslim Brotherhood oder zu ihr nahestehenden Organisationen“ aufweisen. Die Finanzierung endet daraufhin, sechs Jahre nach ihrem Beginn.
Ein nicht geschwärzt gebliebener Abschnitt des Prüfberichts liefert eine entscheidende Information: Nicht nur der Inlandsnachrichtendienst (BfV) hatte gewarnt, sondern auch der Auslandsnachrichtendienst, der Bundesnachrichtendienst (BND). In einer Passage, die die für die Schwärzungen zuständigen Beamten zu schwärzen versäumten, heißt es: „Trotz der Warnungen des BND und damit entgegen seinen eigenen Richtlinien hat das Ministerium die Förderfähigkeit von IRD als Subventionsempfänger gleichwohl bejaht.“ Zwei deutsche Nachrichtendienste haben gewarnt; das Ministerium hat sich darüber hinweggesetzt.
Eine undurchsichtige Finanzarchitektur
Das Problem liegt aus haushaltspolitischer Sicht nicht nur an den Beträgen. Es liegt an der Architektur der Finanzierung. Islamic Relief Deutschland hat dem Bericht zufolge keines der syrischen Projekte selbst durchgeführt. Alle wurden an Partner übertragen: Islamic Relief Worldwide in Birmingham, Islamic Relief Turkey in der Grenzstadt Gaziantep und den Deutsch-Syrischen Verein, eine deutsch-syrische Vereinigung, deren operative Zuständigkeiten unklar bleiben. In zwei der vier geprüften Projekte leitete IRD die Mittel an die Partner weiter, ohne dass der Zuwendungsbescheid des AA sie dazu ermächtigte. Das Ministerium, das hätte sanktionieren müssen, tat es nicht.
IRD zahlte im Übrigen aus seinen eigenen Spendeneinnahmen rund 4 Millionen Euro jährlich an Islamic Relief Worldwide. Zwischen 2011 und 2025 flossen auf diese Weise 152 Millionen Euro von der deutschen Tochter an die britische Muttergesellschaft. Der Bundesrechnungshof dokumentiert für den geprüften Zeitraum konkrete Transfers von IRD an die „Islamic Relief Academy“ im Vereinigten Königreich (100 000 Euro im Jahr 2014, 150 000 Euro im Jahr 2015), hinzu kommen Beiträge zu IRW-Konferenzen in der Türkei und im Jemen. „Das Ministerium hat nie nach dem Zweck dieser Spenden gefragt“, schreibt der Prüfbericht.
Islamic Relief Worldwide wurde vom israelischen Verteidigungsministerium als terroristische Organisation eingestuft und 2014 aus Israel verbannt (eine Entscheidung, die einen ersten Akt von 2008 bestätigte), mit der Begründung, sie sei Teil des „Finanzsystems der Hamas“. Islamic Relief bestreitet dies, und die Sache ist vor den israelischen Gerichten weiter anhängig. Bis heute, im Mai 2026, hält das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz daran fest, dass „weiterhin bedeutende personelle Verbindungen zwischen Islamic Relief Deutschland und der Muslim Brotherhood bestehen“. Diese Feststellung widerspricht der gegenwärtigen Verteidigung von IRD, die ihre Anwaltskanzlei Höcker vorbringt: „unser Mandant hat keinerlei Verbindung zur Muslim Brotherhood“.
Wenn der Staat die „Polemik“ fürchtet
Die zweite Front des Falls ist nicht haushaltspolitischer, sondern demokratischer Natur. Obwohl der Prüfbericht im Dezember 2019 vorgelegt wurde, erhielt die Öffentlichkeit erst im Februar 2026 Zugang dazu. Die deutsche Verwaltung hat unter drei aufeinanderfolgenden Außenministern (Heiko Maas, SPD; Annalena Baerbock, Grüne; Johann Wadephul, CDU) seine Veröffentlichung verweigert.
Die angeführten Gründe verdienen Beachtung. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin verteidigten die Bundesbehörden die Vertraulichkeit der Berichte mit dem Argument, ihre Veröffentlichung „könnte zu Polemiken führen“ und „es bestehe die Gefahr, dass die Diskussionen in eine Richtung gelenkt würden, die den Interessen der Bundesregierung nicht förderlich wäre“. Die behördliche Zurückhaltung wird hier nicht mit dem Schutz eines Verteidigungsgeheimnisses gerechtfertigt, sondern mit der Furcht vor einer ungünstigen öffentlichen Debatte.
Seyran Ateş, Berliner Anwältin türkischer Herkunft, Gründerin der liberalen Ibn-Rushd-Goethe-Moschee im Jahr 2017 (der ersten Moschee Europas, in der Frauen mit Männern beten und das Amt des Imams ausüben können), lebt seit 2006 unter Polizeischutz aufgrund von mehr als hundert Morddrohungen. Mit Unterstützung des Instituts für Weltanschauungsrecht legte sie im Februar 2021 Klage gegen die Zurückhaltung des Berichts ein. Es sollte mehr als vier Jahre dauern, bis am 10. September 2025 ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erging, das befand, die Zurückhaltung beruhe auf „sachfremden Erwägungen“. Die Berichte wurden daraufhin freigegeben.
Eine Organisation, die weiterhin Mitglied des Koordinierungsausschusses ist
März 2026. Drei Monate nach der Freigabe, zwei Monate vor der Veröffentlichung durch die Presse, steht Islamic Relief Deutschland noch immer, in aller Deutlichkeit, auf der offiziellen Mitgliederliste des Humanitarian Aid Coordination Committee, des vom Auswärtigen Amt geleiteten zentralen Ausschusses. Der Bundesrechnungshof war jedoch unmissverständlich gewesen: „Das Ministerium hätte IRD diesen Status im Hinblick auf seine eigene Richtlinie nicht gewähren dürfen.“ Die Verteidigung der Verwaltung stützt sich auf die Zertifizierung von IRD durch die Generaldirektion ECHO der Europäischen Kommission. Der Bundesrechnungshof entgegnet trocken, „die Europäische Union habe ihre eigenen Regeln befolgt“, und dies habe „keinerlei Auswirkung auf die Weisungen betreffend die Feststellungen nach dem Verfassungsschutzrecht“.
Eine Lehre für Frankreich
Der deutsche Fall ist aufschlussreich. Er bringt einen Mechanismus ans Licht, dessen Existenz die Forscher, die sich mit dem Umfeld des Frérisme befassen, seit Langem kennen, ohne dessen finanzielle und administrative Räderwerke im Detail belegen zu können. Eine europäische Demokratie gibt sich per Gesetz strenge Regeln, um jede Organisation, die eine Verbindung zu einem unter verfassungsrechtlicher Beobachtung stehenden politisch-religiösen Netzwerk aufweist, vom Bezug öffentlicher Subventionen auszuschließen. Ihre Zentralverwaltung missachtet diese Regeln sieben Jahre lang. Der Rechnungshof stellt es fest, die politische Macht stuft den Bericht als Verschlusssache ein, eine Anwältin klagt, die obere Verwaltungsgerichtsbarkeit entscheidet, die Presse veröffentlicht.
Frankreich muss diese Akte aufmerksam lesen. Die Strukturen des Frérisme sind dort seit mehreren Jahrzehnten tätig. Mehrere von ihnen erhalten direkt oder indirekt öffentliche Finanzierungen: Staat, Gebietskörperschaften, europäische Träger. Die sie betreffenden Prüfberichte werden, sofern es sie gibt, fast nie öffentlich gemacht. Das französische Innenministerium ist bis heute nicht dem britischen Beispiel der Commission of Inquiry on the Muslim Brotherhood (2014-2015) gefolgt. Die französische Verwaltungskultur bevorzugt traditionell die Diskretion; der deutsche Fall zeigt, dass eine solche Diskretion auf Dauer zu passiver Mittäterschaft werden kann und dass sie in einer Demokratie rechtlich anfechtbar ist.
Die Muslimbruderschaft hat in ihrer europäischen Strategie der Islamisierung von unten nie auf die frontale Konfrontation mit den Staaten gesetzt. Sie hat auf ihre Fähigkeit gesetzt, die Institutionen über den scheinbar neutralen Kanal des Humanitären, des Bildungswesens und der Wohltätigkeit zu durchdringen. Wenn diese Durchdringung in amtlichen Zahlen durch einen staatlichen Prüfbericht dokumentiert ist, geht die Frage über die Sicherheit hinaus: Sie betrifft die Souveränität demokratischer Haushaltsentscheidungen.
Sechs Jahre Einstufung eines Prüfdokuments als Verschlusssache, eine Viertelmillion Euro unkontrolliert in bar transportiert, 152 Millionen Euro ohne Frage nach dem Zweck von der deutschen Tochter an die britische Muttergesellschaft überwiesen, zwei ignorierte Nachrichtendienste, eine Zentralverwaltung, die vor einem Gericht geltend macht, die Offenlegung der Tatsachen „könnte zu Polemiken führen“: Diese Akte ist nicht mehr nur humanitär. Sie ist politisch. Und sie betrifft nunmehr ganz Europa.
Quelle und Aufbau des Artikels
Die Analyse stützt sich auf die von Seyran Ateş, Anwältin bei der Berliner Rechtsanwaltskammer, und Sigrid Herrmann vom Arbeitskreis Politischer Islam (AK Polis) am 23. Mai 2026 veröffentlichte Untersuchung, unter dem deutschen Titel:
[Übersetzung: Aufarbeitung des Falls - das deutsche Auswärtige Amt und Islamic Relief: Millionen Euro deutscher Steuergelder „im Blindflug“ (Rechnungshof) in den vom Krieg gezeichneten Nahen Osten geschickt.]
Die Akte greift auf die freigegebenen Passagen des Prüfberichts des Bundesrechnungshofs (Dezember 2019), auf die Stücke der Verwaltungsakte des Ministeriums und auf die Dokumentation zurück, die das von S. Ateş vor der Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit angestrengte Verfahren hervorgebracht hat. Die Untersuchung entfaltet sich in sechs Abschnitten.
- Erzählerischer Einstieg. Die Episode mit dem Geldkoffer (Januar 2015): 240 000 Euro, auf fünf Flugreisen in die Türkei transportiert, gedeckt durch ein Akkreditierungsschreiben, das auf der Grundlage eines von Islamic Relief Deutschland gelieferten Entwurfs verfasst wurde.
- Chronologie der Kehrtwende. Von der kategorischen Ablehnung von 2009 („Wir machen nichts mit Islamic Relief“) bis zum Beginn der Finanzierung 2013, ohne administrative Spur, die den Wandel der Doktrin belegen würde.
- Finanzarchitektur. Vollständige Übertragung der Projektdurchführung an Islamic Relief Worldwide (Birmingham), Islamic Relief Turkey (Gaziantep) und Deutsch-Syrischer Verein; parallele Transfers von IRD an IRW in Höhe von 152 Millionen Euro zwischen 2011 und 2025.
- Übergangene Warnungen. Warnungen des Inlandsnachrichtendienstes (BfV) und des Auslandsnachrichtendienstes (BND); fehlende Aktenstücke - Band 1994-2006 vernichtet, interner Vermerk AS-SYR nie zu den Akten genommen.
- Juristischer Kampf. Klage von S. Ateş im Februar 2021 mit Unterstützung des Instituts für Weltanschauungsrecht; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. September 2025; Freigabe des Prüfberichts im Februar 2026.
- Gegenwärtige Lage. Islamic Relief Deutschland ist im März 2026 weiterhin Mitglied des vom Auswärtigen Amt geleiteten Humanitarian Aid Coordination Committee.
Die Untersuchung greift außerdem auf eine frühere Bewertung von Remko Leemhuis, Direktor des AJC Berlin, zurück, über die möglichen Vorteile für die mit der Hamas verbundenen Strukturen durch die über Islamic Relief laufenden Gelder des deutschen Auswärtigen Amtes:
Dr Florence Bergeaud-Blackler
Anthropologin, Forschungsbeauftragte am CNRS (HDR)
Gründungspräsidentin des CERIF - Centre Européen de Recherche et d'Information sur le Frérisme
cerif.eu